Schulgemeinschaftsausschuss (SGA)
Der Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) ist ein gesetzlich verankertes Gremium für mittlere und höhere Schulen in Österreich. Die Zusammensetzung und Befugnisse sind im Schulunterrichtsgesetz (SchUG) § 64 geregelt.
Der SGA hat eine Reihe von Kompetenzen (Schulveranstaltungen, Hausordnung, Mitgestaltung Schulleben..) inne (SchUG § 64 Abs. 2).
Dem SGA gehören der Direktor und mindestens drei Lehrpersonen, drei SchülerInnen und drei Erziehungsberechtigten an. Der Schulleiter hat mindestens zwei Mal pro Schuljahr eine Sitzung einzuberufen oder wenn 3 Mitglieder des SGAs eine Sitzung verlangen. Die Sitzung ist mindestens eine Woche vorher den Mitgliedern zur Kenntnis zu bringen.